Feuerwehrzufahrt: Antrag auf amtliche Kennzeichnung (Siegelung) der Feuerwehrzufahrt/en

Mit diesem Antrag wird bestätigt, dass für das genannte Objekt die nach Art. 5 und Art. 31 Abs. 2 Bayerische Bauordnung (BayBO) erforderlichen Rettungswege ordnungsgemäß erstellt wurden.

Dies bedeutet auch, dass die Zufahrt/en und Aufstellfläche/n entsprechend den „Richtlinien über die Flächen für die Feuerwehr“ (BayBO) und gemäß DIN 14090 hergestellt wurden.

Die statische Mindestbelastung von 16 Tonnen bei Deckenüberfahrten oder unterirdischen Bauten ist gewährleistet.

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