Feuerwehrzufahrt: Antrag auf amtliche Kennzeichnung (Siegelung) der Feuerwehrzufahrt/en

Mit diesem Antrag wird bestätigt, dass für das genannte Objekt die nach Art. 5 und Art. 31 Abs. 2 Bayerische Bauordnung (BayBO) erforderlichen Rettungswege ordnungsgemäß erstellt wurden.

Dies bedeutet auch, dass die Zufahrt/en und Aufstellfläche/n entsprechend den „Richtlinien über die Flächen für die Feuerwehr“ (BayBO) und gemäß DIN 14090 hergestellt wurden.

Die statische Mindestbelastung von 16 Tonnen bei Deckenüberfahrten oder unterirdischen Bauten ist gewährleistet.

(Informationen von Stadt Bad Aibling)

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