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Die Stadt Bad Aibling sucht Wahlhelfer (m/w/d)

Stadtnachrichten - Neuigkeiten

Nach jetzigem Stand sollen die vorgezogenen Bundestagswahlen am 23. Februar 2025 stattfinden.

Hierzu sucht die Stadt Bad Aibling interessierte und engagierte Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die sich dieser spannenden Aufgabe zur Wahrung der Demokratie annehmen. Dieses Ehrenamt kann man am Tag der Wahl als Vorsteher des jeweiligen Stimmbezirks, als Schriftführer oder als Beisitzer ausüben. 

Voraussetzung ist, stimmberechtigt zu sein, das heißt:

•       Deutscher oder Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz,

•       am Wahltag mindestens 18 Jahre alt,

•       möglichst Hauptwohnung bzw. gewöhnlicher Aufenthalt in Bad Aibling.

Für Ihren Einsatz als Wahlhelferin und Wahlhelfer erhalten Sie ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50,- Euro und einen Thermen-Gutschein. Es erwartet Sie eine interessante und verantwortungsvolle Tätigkeit sowie ein abwechslungsreicher Tag in einem der Brief- oder Urnenwahllokale.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann melden Sie sich im Wahlamt der Stadt Bad Aibling unter wahl@bad-aibling.de.