Bauleitplanung

Bebauungsplan

Bebauungspläne sind verbindliche Bauleitpläne und regeln durch ihre Festsetzungen verbindlich die Nutzungs- und Bebauungsmöglichkeiten eines Grundstücks.

Bebauungspläne werden vom Stadtrat der Stadt Bad Aibling als Satzung beschlossen.

Nicht das gesamte Stadtgebiet der Stadt Bad Aibling ist mit Bebauungsplänen überplant. Nicht überplante Gebiete sind nach den §§ 34 und 35 BauGB zu beurteilen.

Die aufgeführten Bebauungspläne sind nicht abschließend, weshalb wir Ihnen empfehlen sich mit der Bauverwaltung in Verbindung zu setzen.

Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan erstreckt sich auf das gesamte Stadtgebiet der Stadt Bad Aibling. Er zeigt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung der Stadt Bad Aibling auf.

Die Stadt Bad Aibling hat zuletzt im Jahr 2017 den Flächennutzungsplan beschlossen. Zwischenzeitlich hat dieser bereits eine Änderung erfahren.

Der Flächennutzungsplan stellt eine verwaltungsinterne Vorgabe für nachfolgende Bebauungspläne sowie Planungen von z. B. Fachbehörden dar. Für den Bürger entfaltet er keine unmittelbare rechtliche Wirkung.

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