Pflegestützpunkt Rosenheim mit Außenstellen
Pflegestützpunkt
Wittelsbacherstraße 38
Auch in Bad Aibling leben zunehmend mehr Seniorinnen und Senioren. Für alle Anliegen steht Ihnen das Sozialamt für erste Informationen zur Verfügung. Zudem wirkt der Seniorenbeauftragte des Stadtrates daran mit, Bad Aibling im Sinne einer seniorengerechten Stadt weiterzuentwickeln.
Sie erhalten im Sozialamt erste Informationen über ambulante Dienste, Einrichtungen vor Ort und in der näheren Umgebung sowie Beratung und Unterstützung bei der Beantragung finanzieller sozialrechtlicher Leistungen.
Neben dem Angebot der Stadt Bad Aibling und dem Landratsamt Rosenheim bietet der Pflegestützpunkt - Beratungsstelle für hilfs- bzw. pflegebedürftige Menschen und ihre Bezugspersonen - weitere Hilfsangebote. Der Pflegestützpunkt ist Anlaufstelle zu Fragen rund um das Thema Pflege und Versorgung. Die fachkundige Beratung erfolgt unabhängig, kostenfrei und umfassend.
Pflegestützpunkt
Wittelsbacherstraße 38
Wittelsbacherstraße 53
Sie suchen eine Betreuung in Kurzeit- oder Langzeitpflege für sich oder Ihre Angehörigen? Folgende Seniorenwohnheime und Wohnheime für betreutes Wohnen finden sich in Bad Aibling:
Seniorenheim
Rosenheimer Straße 49
Seniorenheim, Betreutes Wohnen +1 Weitere
Ghersburgstraße 19
Seniorenheim
Kellerstraße 2
Seniorenheim
Ghersburgstraße 9
In diesem Flyer finden Sie die Bürgertelefonliste des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu verschiedenen Themen:
Zur Sicherung des Lebensunterhaltes und bei dauerhafter Erwerbsminderung können Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB XII (Sozialgesetzbuch) stellen. Zu diesem Personenkreis zählen:
Anspruch auf Hilfeleistung besteht nur, wenn das Vermögen oder das Einkommen nicht ausreicht, um den eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten.
Auf Antrag erhalten alleinstehende Personen oder Familien mit oder ohne Kinder den "Grünen Pass" der Stadt Bad Aibling. Dieser Ausweis ermöglicht bei den nachfolgend aufgelisteten Einrichtungen einen ermäßigten Eintritt.
Kostenfrei sind:
Einkommenssätze:
Alleinstehende:
3-facher Sozial- oder Grundsicherungsregelsatz vom Haushaltsvorstand.
Ehepaare:
3-facher Regelsatz und 1,5-facher Regelsatz für Haushaltsangehörige (Ehegatte). Bei Kindern werden die entsprechenden Regelsätze hinzugerechnet.
Alleinstehende | max. 1.689,00 € (= 563,00 € x 3) |
Ehepaare | 2.448,00 € (= 563,00 € x 3 + 506,00 € x 1,5) |
Volljährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft | 506,00 € |
Kinder bis 0 bis 5 Jahre | 357,00 € |
Kinder von 6 bis 13 Jahre | 390,00 € |
Kinder von 14 bis 17 Jahre | 471,00 € |
Nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern | 451,00 € |
Die Anträge für Miet- und Lastenzuschuss (auch für Bewohner von Altenheimen) werden vom Sozialamt entgegengenommen und auf Vollständigkeit überprüft. Bei Erstanträgen bzw. nach Umzug ist immer der Mietvertrag beizulegen. Die vorhandenen Einkünfte/Einnahmen (z.B. Gehalt/Lohn, Renten, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Zinsen aus Kapital, Unterhaltsleistungen, Vermietung und Verpachtung usw.) sind mit entsprechenden Nachweisen zu belegen. Für die Leistungsbewilligung ist das Landratsamt Rosenheim, Wittelsbacherstraße 53, 83022 Rosenheim, zuständig.
Im Auftrag des Bayerischen Rundfunks und der anderen Rundfunkanstalten führt die Gebühreneinzugszentrale in Köln (GEZ) zentral dieses Gebührenbefreiungsverfahren durch. Das Befreiungsverfahren sieht nunmehr die Übersendung des Antrags und eines entsprechenden Leistungsbescheids, der im Original oder in beglaubigter Kopie beigefügt wird, an die GEZ vor.
Es wird insbesondere für ältere, behinderte oder unkundige Bürgerinnen und Bürger folgende Hilfe und Unterstützung angeboten:
Unabhängigkeit durch Mobiltät für Seniorinnen und Senioren ist der Stadt Bad Aibling sehr wichtig. Aus diesem Grund wurde das "Seniorentaxi" ins Leben gerufen, das es zu fairen Preisen ermöglicht, sich innerhalb des Stadtgebietes und der Ortsteile von Bad Aibling zu bewegen.
Folgende Bürgerinnen und Bürger können den Dienst nutzen und entsprechende Berechtigungsscheine erhalten:
Anleitung zur Nutzung des Seniorentaxis
Sollten Sie keine Fahrscheine mehr benötigen, so benachrichtigen Sie bitte das Sozialamt rechtzeitig darüber.
Die Deutsche Telekom gewährt für bestimmte Personengruppen einen Sozialtarif auf die Entgelte für bestimmte Verbindungen in T-Net. Die Aufträge für einen Sozialtarif nimmt das Sozialamt entgegen.
Einen Wohngeldantrag können Sie entweder bei uns oder beim Landratsamt Rosenheim einreichen.
Das Wohngeld ist unterteilt in: