Die Stadt Bad Aibling verfügt über eine gewisse Anzahl an städtischen Wohnungen sowie zwei Unterbringungsmöglichkeiten für Wohnungslose. Für Auskünfte zur Notunterkunft, wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner im Sozialamt.
Sie können beim Landratsamt Rosenheim einen Antrag auf Festellung der Wohnberechtigung stellen (WBS I)
Nein. Leider haben wir derzeit keine freien Wohnungen.
Bitte füllen Sie das Formular "Selbstauskunft für Mietinteressenten bzgl. einer Wohnung der Stadt Bad Aibling" aus und geben ihn im Fachbereich "Liegenschaften" ab. Das Formular kann gerne ausgefüllt per Post oder per E-Mail gesendet werden (Daten siehe unten). Sollte eine passende Wohnung für Sie frei werden, würden wir uns wieder melden. Ein Anspruch auf eine städtische Wohnung entsteht hierdurch jedoch nicht.
Bitte recherchieren Sie selbst in den lokalen Zeitungen und entsprechenden Internetportalen. Wir können nicht bei der Suche nach einer Wohnung behilflich sein.
Nein, derzeit haben wir keine freien Stellplätze oder Garagen.
Die Stadt Bad Aibling vermietet über die Wintermonate Unterstellplätze für Wohnwägen (keine Wohnmobile, Boote, etc.) in der Ausstellungshalle Bad Aibling. Meist handelt es sich dabei um den Zeitraum Mitte Dezember bis Mitte April.
Seitens der Stadt Bad Aibling besteht keine Möglichkeit. Die Stadtwerke Bad Aibling bieten Stellplätze an der Therme (Heubergstraße) an.
Seitens der Stadt Bad Aibling besteht keine Möglichkeit zur Anmietung von Dauerstellplätzen in Tiefgaragen im Stadtgebiet. Bitte wenden Sie sich an die Stadtwerke Bad Aibling für die Tiefgarage in der Münchner Straße.
Nein, das Objekt befindet sich nicht mehr im Besitz der Stadt Bad Aibling. Bitte wenden Sie sich an den neuen Eigentümer.