Mietspiegel Bad Aibling

Die Stadt Bad Aibling verfügt über keinen eigenen Mietspiegel, da dieser erst ab 50.000 Einwohnern erstellt werden muss. Eine Orientierung bietet der Mietspiegel und -rechner der Stadt Rosenheim. Für Beratung und Hilfe stehen Ihnen Mietervereine zur Verfügung.

Nein. Kommunen sind erst mit mehr als 50.000 Einwohnern seit dem 01.07.2022 verpflichtet, einen Mietspiegel zu erstellen.

Bitte wenden Sie sich an die Mietervereine, die Interessengemeinschaft Haus & Grund oder die gängigen Internetportale.

Bad Aibling ist in der Liste der Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt aufgenommen.
Verweis auf die Mieterschutzverordnung (MiSchuV) und § 558 BGB Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.

Sie können beim Landratsamt Rosenheim einen Antrag auf Feststellung der Wohnberechtigung (WBS I) stellen.