Landratsamt Rosenheim
Wittelsbacherstraße 53
Der Gutachterausschuss des Landratsamtes Rosenheim ermittelt die Grundstückswerte für Grundstücke im Landkreis Rosenheim.
In der Regel werden die Bodenrichtwerte alle zwei Jahre ermittelt.
Die aktuellen Bodenrichtwerte wurden zum 01.01.2022 beschlossen.
Die nächsten Bodenrichtwerte werden zum Stichtag 01.01.2024 ermittelt.
Nach Veröffentlichung der Bodenrichtwerte durch das Landratsamt Rosenheim liegen diese einen Monat lang bei der Stadt Bad Aibling aus.
In dieser Zeit haben Sie die Möglichkeit die Bodenrichtwerte bei der Stadt Bad Aibling einzusehen. Die Bekanntmachung finden Sie an den Amtstafeln sowie auf der Homepage der Stadt Bad Aibling (Bekanntmachungen, siehe unten).
Eine Veröffentlichung der Bodenrichtwerte im Internet oder eine Weiterleitung per E-Mail oder Post kann nicht erfolgen.
Nach Ablauf der Veröffentlichungsfrist können die Bodenrichtwerte bei der Stadt Bad Aibling nicht mehr abgefragt werden.
Die Bodenrichtwerte können Sie entweder direkt beim Gutachterausschuss des Landratsamtes Rosenheim (https://www.landkreis-rosenheim.de/bauen/#tab-gutachterausschuss) oder über das Portal BORIS-Bayern (https://www.boris-bayern.de/).
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