Grundsteuerreform zum 1. Januar 2025 wirksam
Stadtnachrichten - Neuigkeiten
Der neue Grundsteuerbescheid beinhaltet erstmals die Bewertung der Grundsteuer nach der gesetzlich in Bayern vorgeschriebenen neuen Bewertungsmethode.
Der neue Grundsteuerbescheid beinhaltet erstmals die Bewertung der Grundsteuer nach der gesetzlich in Bayern vorgeschriebenen neuen Bewertungsmethode.
Die vom Finanzamt neu ermittelten Berechnungsgrundlagen werden erstmalig mit dem jeweiligen Hebesatz der Gemeinden mit Grundsteuerbescheid Anfang Januar 2025 postalisch versendet.
Die Bewertungen der einzelnen Objekte und Grundstücke führt ausschließlich das Finanzamt durch, welches den Kommunen anschließend den entsprechenden Grundsteuermessbetrag übermittelt hat. Diese Grundlagenbescheide sind für die Gemeinden bindend. Auf dessen Grundlage haben die Gemeinden die jeweils zu zahlende Grundsteuer ermittelt. Die Gemeinden haben hier keinen Einfluss auf die Höhe des Meßbetrages. Bei Nachfragen oder Unstimmigkeiten ist das zuständige Finanzamt unter Angabe des Aktenzeichens zuständig.
Ein wichtiger Hinweis: Ein Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde führt nicht dazu, dass die Berechnungsgrundlagen des Finanzamtes geändert werden oder die Grundsteuer reduziert wird. Der Einspruch ist an das festsetzende Finanzamt selbst zu richten. Ein Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Etwaige Fälligkeiten sind daher unter Vorbehalt immer zu entrichten. Aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens wurden die Kommunen von den Finanzämtern bereits informiert, dass es vereinzelt bei den zu bewertenden Grundstücken und Objekten zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann.