Leistungsanpassungen der Pflegeversicherung
Pflegeunterstützungs- und Pflegeentlastungsgesetz (PUEG)
Ab 01.01.2025 werden weitere Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen umgesetzt. So gibt es zum Beispiel Erhöhungen bei Pflegegeld und Pflegesachleistungen, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.
Auch der Entlastungsbetrag erhöht sich von 125,00 € auf 131,00 € monatlich und ist für alle Pflegegrade gleich. Er kann für verschiedenen Zwecke verwendet werden, wie etwa für die Tages- und Kurzzeitpflege oder Hilfen im Alltag. Der Betrag ist zweckgebunden und soll Pflegende entlasten, sowie Pflegebedürftige bei der Alltagsgestaltung unterstützen.
Einen Überblick dazu sowie weitere ausführliche Informationen erhalten Sie im Pflegestützpunkt Rosenheim und seinen Außenstellen.
Haben Sie Fragen zum Pflegegrad, zur Versorgung Ihrer Angehörigen oder sind Sie sich nicht sicher, alle Leistungen beantragt zu haben?
Wir beraten Sie vielfältig und individuell, kostenfrei und neutral.
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Öffnungszeiten/Sprechzeiten
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Montag bis Donnerstag: | 07:30 - 17:00 Uhr |
Freitag: | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Der Pflegestützpunkt von Stadt und Landkreis Rosenheim ist Lotse und Wegweiser sowie Berater und Begleiter durch die komplexen Systeme des Pflege-, Sozial- und Gesundheitsbereichs.
Gemeinsam mit den Ratsuchenden finden die Beraterinnen individuelle Lösungen, unter Einbeziehung von persönlichen Wünschen und Ressourcen, durch eine umfassende, kostenfreie und neutrale Beratung nach § 7a SGB XI.
Der Pflegestützpunkt ist Ansprechpartner für:
Ebenso bietet der Pflegestützpunkt Beratungen in folgenden Außenstellen an:
Wasserburg Bürgerbahnhof Erreichbarkeit: | Feldkirchen-Westerham Kinder & Bürgerhaus (KiWest) Erreichbarkeit: |
Oberaudorf Büro der Bürgerhilfe Erreichbarkeit: | Rimsting Gemeindebücherei Erreichbarkeit: |
Termine nach individueller Absprache, auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich. |