Sitzungsdienst für den Rechnungsprüfungsausschuss Die Jahresrechnung und die Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe werden durch den Rechnungsprüfungsausschuss örtlich geprüft. Zur Prüfung können Sachverständige zugezogen werden. Nach der Feststellung der Jahresrechnung (nach Durchführung der örtlichen Prüfung) erfolgt die überörtliche Rechnungs- und Kassenprüfung durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband.
Allgemeine Finanzverwaltung und Finanzwirtschaft Die Stadt hat ihre Finanzwirtschaft (Haushaltswirtschaft) so zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist.
Aufstellung und Vollzug des Haushaltsplanes Der Haushaltsplan enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde zu erwartenden Einnahmen, die voraussichtlich zu leistenden Ausgaben und voraussichtlich benötigte Verpflichtungsermächtigungen.
Beitrags- und Gebührenkalkulation Die Stadt kann zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung ihrer öffentlichen Einrichtungen (Investitionsaufwand) Beiträge von den Grundstückseigentümern und Erbbauberechtigten erheben, denen die Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser Einrichtungen besondere Vorteile bietet. Benutzungsgebühren können für die Benutzung ihrer öffentlichen Einrichtungen erhoben werden.
Kommunales Rechnungswesen In der Jahresrechnung ist das Ergebnis der Haushaltswirtschaft einschließlich des Stands des Vermögens und der Verbindlichkeiten zu Beginn und am Ende des Haushaltsjahres nachzuweisen. Die Jahresrechnung ist durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern.
Zuschussangelegenheiten Die Zuschussangelegenheiten sind in 2 Bereiche aufzugliedern, einmal die Zuschüsse, die der Stadt für Investitionen und dergleichen bewilligt werden und Zuschüsse, die von der Stadt als freiwillige Leistungen gewährt werden. Die Stadt erhält für eine Reihe von Maßnahmen im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen Zuschüsse des Freistaates Bayern, der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union (z.B. für den Bau von Kindergärten, Schulen, Straßenbau, Bau von Abwasserbeseitigungsanlagen usw.). Die Stadt gewährt für eine Reihe von Vereinen, sozialen Einrichtung usw. freiwillige Zuschüsse (z.B. zur Jugendarbeit).
Kassenaufsicht Die Kassenaufsicht obliegt dem ersten Bürgermeister, der sie aber im Rahmen der Geschäftsordnung auf die Stadtkämmerei(Finanzverwaltung) übertragen hat.
Mitwirkung bei Finanzangelegenheiten der städtischen Betriebe und Beteiligungen Die Stadt betreibt Unternehmen außerhalb ihrer allgemeinen Verwaltung. Nachdem der Betrieb dieser Unternehmen auch Auswirkungen auf die städtischen Finanzen hat, wirkt die Stadtkämmerei dort bei Finanzangelegenheiten mit. Es handelt sich um folgende Unternehmen: - Stadtwerke Bad Aibling - AIB-Kur Gesellschaft für Kur- und Fremdenverkehr mbH Beteiligungsgesellschaft (kurz AIB-Kur GmbH) - AIB-Kur Gesellschaft für Kur- und Fremdenverkehr Bad Aibling mbH & Co. KG (kurz AIB-Kur GmbH & Co. KG) Gas- und Wärme GmbH Bad Aibling Kooperationsgesellschaft der Stadt- und Gemeindewerke im Versorgungsgebeit der IAW/LEW mbH (KoG) - AIB Therm GmbH Bad Aibling (AIB Therm)
Versicherungsangelegenheiten Die Stadt hat für ihre Einrichtungen und Fahrzeuge eine Reihe von Versicherungen abgeschlossen. Bearbeitet werden hier aber auch Ansprüche, die an die Stadt gestellt werden.