Erlass eines Aufenthaltsverbots nach Art. 26 Abs. 2 LStVG wegen Einsturzgefahr eines Gebäudes

Amtliche Bekanntmachungen

Auf dem Grundstück an der Kellerstraße, Flur-Nr.: 155/4, Gemarkung Bad Aibling ist am 30.06.2023 ein Teil des Gebäudes eingestürzt.

Um Gefahren für Leben und Gesundheit durch weiter einstürzende Gebäudeteile zu vermeiden, wird folgendes angeordnet > siehe Downloadbereich.