Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Bad Aibling ist bemüht, ihre Website im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website der Stadt Bad Aibling (www.rathaus-bad-aibling.de).

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

  • Dieser Internetauftritt ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a. Unvereinbarkeit mit nationalen Rechtsvorschriften

  • Teilweise fehlende Alternativtexte für Bedienelemente auf der Webseite

  • Teilweise fehlende Alternativtexte bei informativen Grafiken

  • PDF-Dokumente die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden und für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden

  • Teilweise PDF-Dokumente, die seit dem 23.09.2018 eingestellt wurden

  • Formulare, die derzeit noch nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden können.

b. Unverhältnismäßige Belastung

  • Videos teilweise ohne Untertitel

  • Teilweise fehlende oder nicht aussagekräftige Alternativtexte bei Verlinkungen

  • Informationen in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache fehlen (Ortsportrait, Über die Inhalte, Über die Navigation, Erklärung zur Barrierefreiheit) 
  • Bilder in Bildergalerien sind teilweise ohne Alternativtexte, insbesondere bei umfangreichen Bildergalerien.

c. Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften.

  • PDF-Dokumente, die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden und nicht für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 18.06.2024 erstellt.

Die Erklärung wurde auf Basis der BITV / WCAG-Selbstbewertung www.bitvtest.de erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 18.06.2024 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter edv(at)bad-aibling.de.

Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können sie unter edv(at)bad-aibling.de einholen.

Oder nehmen Sie über unser Rückmelde-Formular Kontakt zu uns auf.

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:

Stadtverwaltung Bad Aibling

Am Klafferer 4
83043 Bad Aibling

Telefon: 08061 4901-0
E-Mail: rathaus(at)bad-aibling.de

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie hier die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München

E-Mail: bitv(at)bayern.de
Homepage: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html