Gaststättenrechtliche Gestattung; Beantragung
Wer ein Gaststättengewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis.
Ein Gaststättengewerbe betreibt, wer Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht, zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht oder Gäste beherbergt.
Die Erlaubnis ist zusätzlich zur Gewerbeanmeldung erforderlich. Anträge liegen im Gewerbeamt auf.
Dem Antrag sind beizufügen:
- Unterrichtungsnachweis über die lebensmittelrechtliche Belehrung der IHK oder einen Nachweis über die Ausbildung im Lebensmittelbereich
- Infektionsbescheinigung
- Pachtvertrag
- Lageplan
- Grundriss und Bestuhlungsplan für Wirtsgarten
Ein polizeiliches Führungszeugnis, sowie eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister sind beim Einwohnermeldeamt der Wohnsitzgemeinde zur Vorlage beim Landratsamt Rosenheim zu beantragen.
Die Erlaubnis wird vom Landratsamt Rosenheim erteilt. Die Anträge liegen im Gewerbeamt auf.
Vorübergehende Gaststättenerlaubnis
Aus besonderem Anlass kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden (sog. Gestattung).
Erlaubnisfrei sind:
- Abgabe von alkoholfreien Getränken
- Abgabe von unentgeltlichen Kostproben
- Abgabe von Speisen
Gestattungen sind daher nur erforderlich, wenn bei der Veranstaltung Alkohol ausgegeben wird.
Kosten: 40,00 € für den ersten Tag - für jeden weiteren Tag 10,00 €
Vorab informieren: Zu den Informationen für "Gaststättenrechtliche Gestattung; Beantragung"