Großveranstaltungen; Planungskonzept des Veranstalters

Gegenstand der folgenden Struktur sind bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen, die für die sichere Durchführung der geplanten Veranstaltungen von Bedeutung sind.

Diese Faktoren können auch in einem Sicherheitskonzept des Veranstalters beschrieben werden, sofern sie für die Veranstaltung generell relevant sind. Eine Entscheidung des Ordnungsamtes der Stadt Bad Aibling, ob ein Sicherheitskonzept von Veranstalter vorzulegen ist, beruht auf den Angaben aus dieser Übersicht.

Abhängig von der Art und dem Gefährdungspotenzial der Veranstaltung müssen die hier aufgezählten Faktoren im Einzelfall behandelt werden.

Der Veranstalter hat, sollte ein Sicherheitskonzept angeordnet werden, alle Veränderungen anzupassen, die nach Abschluss der Abstimmung mit den beteiligten Stellen bekannt werden, sofern diese Änderungen sicherheitsrelevant sind. Die Änderungen müssen allen beteiligten Stellen, wie der Ordnungsbehörde der Stadt Bad Aibling, der Feuerwehr, der Polizei und dem LRA Rosenheim rechtzeitig vor der Veranstaltung (spätestens 4 Wochen vor der Veranstaltung) zur Verfügung gestellt werden.

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