Halteverbotszone; Antrag auf Errichtung einer vorübergehenden Halteverbotszone

Wer in einer Straße an einem bestimmten Termin eine freie Anfahrtszone braucht (z. B. Umzugswagen, Baustellenbelieferung oder ähnliche Anlässe), kann ein vorübergehendes Halteverbot beantragen.

Wichtig:

  • Ohne vorherige Genehmigung durch die Behörde (verkehrsrechtliche Anordnung) sind Verkehrsschilder nicht gültig und dürfen auch nicht aufgestellt werden.
  • Sobald Sie die Genehmigung bekommen haben, müssen Sie die Halteverbotsschilder selbst beschaffen, aufstellen und nach dem Termin wieder entfernen.
  • Die Halteverbote müssen mindestens drei Tage (72 h) vor dem geplanten Gültigkeitsdatum aufgestellt sein.
  • Alle Hinweise, die Sie sonst noch beachten müssen, finden Sie in Ihrer schriftlichen Genehmigung.

Hinweis:
Prüfen Sie, ob Sie die Anfahrtszone selbst freihalten können, indem Sie Ihr eigenes Fahrzeug dort abstellen und die Lücke „reservieren“, bis der Möbelwagen kommt.

(Informationen von Stadt Bad Aibling)

Vorab informieren: Zu den Informationen für "Halteverbotszone; Antrag auf Errichtung einer vorübergehenden Halteverbotszone"

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