Kleinfeuerwerk; Beantragung einer Genehmigung für das Abbrennen
Wenn Sie nicht im Besitz einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis oder eines Befähigungsscheines sind und ein Feuerwerk der Kategorie F2 außerhalb der Silvesterzeit abbrennen wollen, benötigen Sie eine Genehmigung durch das Ordnungsamt.
Sie können dies auch online im Bürgerserviceportal (Bayern-ID erforderlich) beantragen, siehe "Online Prozess starten".
(Informationen von Stadt Bad Aibling)Vorab informieren: Zu den Informationen für "Kleinfeuerwerk; Beantragung einer Genehmigung für das Abbrennen"
Ergänzende Information zum Online Prozess