Reisepass; Beantragung

Der Reisepass bzw. der vorläufige Reisepass ist ein amtliches Ausweisdokument für Deutsche, der grundsätzlich zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland bzw. zur Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland benötigt wird und bei der zuständigen Gemeinde beantragt werden kann.

Zur Beantragung eines Reisepasses ist Ihr persönliches Erscheinen im Bürgerbüro, Marienplatz 1 im Erdgeschoss, erforderlich. Bitte buchen Sie hierfür einen Termin über die Online-Terminvereinbarung.

(Informationen von Stadt Bad Aibling)

Vorab informieren: Zu den Informationen für "Reisepass; Beantragung"

Formulare zum Ausfüllen und Ausdrucken

Besonderer Hinweis: Auf Grund des hohen Antragsaufkommens bei Reisepässen kommt es derzeit zu längeren Lieferzeiten beim Passhersteller. Bitte beantragen Sie Ihren Reisepass rechtzeitig. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Passbehörde!

Der elektronische Reisepass (ePass) ist ein amtlicher Lichtbildausweis für Deutsche, der zum Übertritt der Grenze der Bundesrepublik Deutschland berechtigt. Der Inhaber eines gültigen deutschen Passes genügt der gesetzlich vorgeschriebenen Ausweispflicht, so dass darüber hinaus kein Personalausweis erforderlich ist.

Die Gültigkeitsdauer des Passes ist vom Alter des Antragstellers abhängig, wobei eine Verlängerung der Gültigkeit nicht möglich ist:

  • vor Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre
  • ab Vollendung des 24. Lebensjahres 10 Jahre
  • vorläufiger Reisepass: höchstens 1 Jahr

Hinweise:

  • Seit 1. November 2007 werden (ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr) zusätzlich Fingerabdrücke in den Chip des Reisepasses aufgenommen.
  • Seit 1. November 2010 werden Ordens- und Künstlernamen wieder in den Reisepass aufgenommen.
  • Niemand darf mehrere Pässe der Bundesrepublik Deutschland besitzen, sofern nicht ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung mehrerer Pässe nachgewiesen wird.
  • Ein vorläufiger Reisepass ist nur in begründeten, zeitlich bedingten Einzelfällen auszustellen, wenn die Ausstellung eines Passes im Expressverfahren (siehe auch unter "Bearbeitungsdauer") nicht (mehr) möglich ist.
  • Seit 01.03.2017 wird der Reisepass der dritten Generation mit neuen Sicherheitsmerkmalen und Materialien ausgestellt.

Zuständigkeit

Für die Ausstellung des Passes ist die Gemeinde zuständig, in der Sie für Ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen für Ihre Hauptwohnung, gemeldet sind.

Für Passangelegenheiten im Ausland ist das Auswärtige Amt mit den von ihm bestimmten Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland zuständige Passbehörde. 

Mit Zustimmung der Auslandspassbehörde können Passanträge im Ausland lebender Deutscher von Passbehörden im Inland entgegengenommen und bearbeitet werden, wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird (wenn z.B. der Weg zur zuständigen Passbehörde erheblich weiter ist als zur unzuständigen Passbehörde).

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz
  • Stellung eines förmlichen Antrags bei der jeweils zuständigen Gemeinde durch Passbewerber bzw. gesetzlichen Vertreter (z. B. bei gemeinsamem Sorgerecht durch beide Elternteile, leben diese nicht nur vorübergehend getrennt i. d. R. allein durch den Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält) oder Betreuer
  • Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist nicht zulässig
  • Zur Prüfung der Identität muss der Passbewerber (also auch der Minderjährige) grundsätzlich persönlich bei der Passbehörde erscheinen.

Besonderer Hinweis: Auf Grund des hohen Antragsaufkommens bei Reisepässen kommt es derzeit zu längeren Lieferzeiten beim Passhersteller. Bitte beantragen Sie Ihren Reisepass rechtzeitig. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Passbehörde!

Weitere Informationen von Stadt Bad Aibling

Besonderer Hinweis: Auf Grund des hohen Antragsaufkommens bei Reisepässen kommt es derzeit zu längeren Lieferzeiten beim Passhersteller. Bitte beantragen Sie Ihren Reisepass rechtzeitig. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Passbehörde!

Das BMI empfiehlt, frühzeitig vor Reiseantritt den Pass zu beantragen. Als rechtzeitig kann angenommen werden, dass bereits zum Zeitpunkt von Reiseplanungen in ein passpflichtiges Land (in der Regel außerhalb der EU) der Pass beantragt werden sollte.
Sofern damit zu rechnen ist, dass Reisen in passpflichtige Länder auch kurzfristig erforderlich werden, sollte spätestens sechs Monate vor Ende der Gültigkeit des vorhandenen Reisepasses ein neuer Pass beantragt werden. Einige Reiseländer verlangen eine Restgültigkeit des Passes von sechs Monaten bei der Einreise.

Laut Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat dauert es ab Antragstellung in der Regel mindestens zwei Wochen, bis Sie Ihren Reisepass im Bürgeramt abholen können. Teilweise kann es jedoch auch mehrere Wochen dauern. Bitte informieren Sie sich bezüglich der aktuellen durchschnittlichen Produktionszeit bei Ihrer zuständigen Passbehörde.

In Eil- und Notfällen kann der Reisepasse im Expressverfahren ausgestellt werden: Geht der Express-Antrag bis 12:00 Uhr bei der Bundesdruckerei GmbH ein, liegt der Reisepass in der Regel am darauffolgenden dritten Werktag (es zählen Montag bis Freitag, ohne Feiertage) in der Passbehörde abholbereit vor.

Vorläufiger Reisepass: Ausstellung und Aushändigung sind sofort möglich.

aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
bisheriges amtliches Ausweisdokument (Pass, Personalausweis oder Kinderreisepass)
bei Erstausstellung (dazu zählen auch Neuzuzüge) oder anlassbezogen in der Regel weitere Unterlagen z. B. Personenstandsurkunden, Staatsangehörigkeitsurkunden
bei Passbewerbern unter 18 Jahren: bei zusammen lebenden Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, kann die Beantragung durch einen Elternteil mit schriftlicher Zustimmung des anderen Elternteils erfolgen, wobei die Unterschrift des anderen Elternteils durch die Passbehörde überprüft werden soll
bei nur einem Sorgeberechtigten: Sorgerechtsnachweis
Nachweise bei vorläufigem Reisepass: bei der Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses können die Passbehörden die Vorlage von geeigneten Nachweisen verlangen, mit denen glaubhaft gemacht wird, dass sofort ein Pass benötigt und die Ausstellung eines Passes im Expressverfahren nicht bis zu dem Zeitpunkt des voraussichtlich erstmaligen Gebrauchs möglich ist.

  • vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 37,50 EUR
  • ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 70,00 EUR ab 01.01.2024
  • vorläufiger Reisepass: 26,00 EUR
  • Änderung eines Passes/vorläufigen Passes (nur Größe und/oder Augenfarbe): 6,00 EUR (Wohnortänderung gebührenfrei)
  • Zuschlag zum Reisepass für einen Express-Pass: 32,00 EUR
  • Zuschlag für einen Reisepass mit 48 Seiten: 22,00 EUR

Verdoppelung der Gebühren:

  • Bei Ausstellung eines vorläufigen Passes oder Änderung eines Passes, vorläufigen Passes, wenn dies außerhalb der behördlichen Dienstzeiten auf Veranlassung des Antragstellers vorgenommen wird.
  • Bei Ausstellung eines Passes (auch schon vor Vollendung des 24. Lebensjahres), vorläufigen Passes oder Änderung eines Passes, vorläufigen Passes, wenn dies durch eine unzuständige Behörde auf Veranlassung des Antragstellers geschieht.

§ 1 Passgesetz (PassG)
Passpflicht
http://bundesrecht.juris.de/pa_g_1986/__1.html
§ 5 Passgesetz (PassG)
Gültigkeitsdauer
http://bundesrecht.juris.de/pa_g_1986/__5.html
§ 6 Passgesetz (PassG)
Ausstellung eines Passes
http://bundesrecht.juris.de/pa_g_1986/__6.html
§ 19 Passgesetz (PassG)
Zuständigkeit
http://bundesrecht.juris.de/pa_g_1986/__19.html
§ 8c Zuständigkeitsverordnung (ZustV)
Zuständigkeit der Gemeinden zur Pass-/Personalausweisausstellung
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayZustV-8c

Häufige Fragen und Antworten zu Pässen

FAQ des Bundesministerium des Innern und für Heimat

  • Wie und wo beantrage ich einen Reisepass?
  • Ich brauche den Reisepass schon sehr bald, was kann ich tun?
  • Ich brauche den Reisepass sofort. Was kann ich tun?

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html#doc16125526bodyText3
BMI-Informationen zu Pässen oder Ausweisen
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/ausweise-und-paesse/ausweise-und-paesse-node.html
Reisepass - Allgemeine Informationen
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/ausweise-und-paesse/reisepass/reisepass-node.html
Einreiseformalitäten der Reiseländer - Reiseinformationen und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise
Ersatzpapiere beantragen
https://www.bundespolizei.de/Web/DE/01Sicher-auf-Reisen/06Passrechtliche-Hinweise/01Ersatzpapiere-beantragen/Ersatzpapiere-beantragen_node.html