Steuerliche Identifikationsnummer; Beantragung

Sie erhalten als Bürgerin oder Bürger in Deutschland automatisch eine Steueridentifikationsnummer, welche Sie in der Regel im Einkommensteuerbescheid bzw. auf der Lohnsteuerbescheinigung finden.

Sie können die ID bei Verlust persönlich bei uns neu anfordern. Bitte nutzen Sie hierzu die Online-Terminvereinbarung.

Sie haben auch die Möglichkeit, die Steuer-ID online neu anzufordern, siehe "Online Prozess starten".

(Informationen von Stadt Bad Aibling)

Vorab informieren: Zu den Informationen für "Steuerliche Identifikationsnummer; Beantragung"

Ergänzende Information zum Online Prozess

ausfüllbar

Die Steueridentifikationsnummer dient der Identifikation des Steuerpflichtigen im Besteuerungsverfahren. Durch sie können Steuererklärungen, Mitteilungen und Schriftverkehr immer eindeutig dem jeweiligen Steuerpflichtigen zugeordnet werden.

Die Steueridentifikationsnummer ist eine "nichtsprechende Nummer". Das heißt, dass sich aus ihr selbst weder personenbezogene Daten noch das zuständige Finanzamt ablesen lassen.

Jedes neugeborene Kind sowie alle neuen Bürgerinnen und Bürger bekommen bei der ersten Anmeldung in Deutschland automatisch eine Steueridentifikationsnummer zugeteilt. Sie bleibt ein Leben lang gültig und ändert sich auch nicht bei Umzug oder Heirat.

Ihre Steueridentifikationsnummer finden Sie in der Regel auch

  • im Einkommensteuerbescheid,
  • auf der Lohnsteuerbescheinigung.

Sie können Ihre Steueridentifikationsnummer über das Eingabeformular des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) anfordern, wenn

  • Sie innerhalb von 3 Monaten nach Ihrer erstmaligen Anmeldung in Deutschland
  • Sie für Ihr neugeborenes Kind innerhalb von 3 Monaten nach der Geburt

noch kein Schreiben mit der Steueridentifikationsnummer erhalten haben.

Eine telefonische Mitteilung oder eine Mitteilung per E-Mail ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.

Alle steuerpflichtigen Personen in Deutschland bekommen eine Steueridentifikationsnummer.

Die Steueridentifikationsnummer erhalten Sie automatisch per Post an Ihre Meldeanschrift.

  • Sie erhalten als steuerpflichtige Person in Deutschland automatisch eine Steueridentifikationsnummer.
  • Kinder erhalten die Steueridentifikationsnummer nach der Geburt.
  • Sollten Sie Ihre Steueridentifikationsnummer nicht finden, können Sie über das Eingabeformular auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) die Steueridentifikationsnummer erneut anfordern.
  • Füllen Sie dafür das Eingabeformular vollständig aus und schicken Sie es über das Feld "senden" ab.
  • Sie erhalten die Steueridentifikationsnummer per Post an Ihre aktuelle Meldeanschrift.

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Es gibt keine Frist.

6 Wochen

Erforderliche Unterlage/n

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Es fallen keine Kosten an.

§ 139a Abgabeordnung (AO)
https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__139a.html
§ 139b Abgabeordnung (AO)
https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__139b.html

Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.

Informationen zur Steueridentifikationsnummer auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern
https://www.bzst.de/DE/Privatpersonen/SteuerlicheIdentifikationsnummer/steuerlicheidentifikationsnummer_node.html
Fragen und Antworten zur Steueridentifikationsnummer auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern
https://www.bzst.de/DE/Privatpersonen/SteuerlicheIdentifikationsnummer/FAQ/faq_node.html