Überwuchs von Anpflanzungen
Stadtnachrichten - Neuigkeiten
Grenzabstände von Anpflanzungen zum öffentlichen Verkehrsraum
Mit dieser Information erhalten Sie Auskunft über die richtigen Grenzabstände von Anpflanzungen zum öffentlichen Verkehrsraum.
Das Lichtraumprofil (Durchgangs- bzw. Durchfahrtshöhe) muss 2,50 m Höhe im Geh- / Radwegbereich und 4,50 m im Fahrbahnbereich betragen.
Die seitliche Begrenzung verläuft identisch mit der Straßenbegrenzungslinie bzw. Grundstücksgrenze (Anlage Lichtraumprofil) und darf nicht in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen.
Ein Überwuchs ist bitte unverzüglich zurückzuschneiden!
In diesem Zusammenhang weisen wir vorsorglich auf folgende Haftungsbestimmungen hin:
Bei eventuell auftretenden Schäden durch die im Bereich der öffentlichen Verkehrsfläche hineinwachsende Anpflanzung, können Sie haftbar gemacht werden. Nur die eventuellen Schadensansprüche von geschädigten Verkehrsteilnehmern könnten von einer Haftpflichtversicherung gedeckt sein. Gegen die strafrechtliche Haftung (bei Körperverletzung) ist eine Versicherung nicht möglich.
Weitere Details finden Sie im PDF-Dokument unter Downloads.