Asiatischer Moschusbockkäfer

Bekämpfung des Asiatischen Moschusbockkäfers

Stadtnachrichten - Neuigkeiten

Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) bittet um Ihre Mithilfe: Der Asiatische Moschusbockkäfer (Aromia bungii) fliegt wieder.

Die Entwicklung seiner Larven im Holz ist abgeschlossen, sodass die wärmeliebenden Käfer aktuell schlüpfen. Bitte kontrollieren Sie in der Quarantänezone Kolbermoor und Rosenheim sowie in Bad Aibling und Stephanskirchen Ihre Steinobstgehölze auf Befall, achten Sie auf fliegende Käfer und melden Sie jeden Fund der LfL.


Der Asiatische Moschusbockkäfer ist etwa 2,5 bis 4 cm lang. Auffällig sind seine langen Fühler, der schwarze Kopf, der rote Halsschild und die schwarzen Flügeldecken. Die trägen Käfer sind leicht zu fangen, zum Beispiel in einem Marmeladenglas mit Löcher im Deckel, und dann gut zu fotografieren. Der Käfer befällt Gehölze der Gattung Prunus, das heißt vor allem Kirsch-, Pflaumen-, Zwetschgen-, Aprikosen-, Mirabellen- und Pfirsichbäume sowie deren Kultur-, Zier- und Wildformen wie Zierkirsche, Blutpflaume, Mandel, Schlehe und das heimische Kriecherl. Nach der Eiablage am Baum schlüpfen die Larven, die sich für zwei bis drei Jahre ins Holz fressen und breite Gänge hinterlassen. Typische Befallssymptome sind rund 12 mm große Ausbohrlöcher und Bohrmehlauswurf an Stamm oder Ästen. Da folgende Käfergenerationen sich am selben Gehölz niederlassen, kommt es langfristig zu einer starken Schädigung bis zum Absterben des befallenen Gehölzes.


Die LfL hat nach den Funden des Asiatischen Moschusbockkäfers im Jahr 2016 in Rosenheim und Kolbermoor gemäß den rechtlichen Vorgaben des Bundes und der EU eine Allgemeinverfügung über Maßnahmen zur Bekämpfung des Asiatischen Moschusbockkäfers erlassen. Bisher wurden etwa 180 befallene und befallsverdächtige Gehölze gefunden.


Die Sammelstellen für Schnittgut von Gehölzen der Gattung Prunus aus der Quarantänezone sind für Bad Aibling im Wertstoffhof in der Thürhamer Straße 21A, für Kolbermoor im Wertstoffhof Kolbermoor in der Geigelsteinstraße 8, für Rosenheim der Wertstoffhof Rosenheim, Innlände 25 und für Stephanskirchen der Wertstoffhof Stephanskirchen in der Spielnstraße. Der Kirschlorbeer (Prunus laurocerasus) ist von der Entsorgung in Sammelstellen ausgenommen.

Beachten Sie bitte auch, dass eine Neuanpflanzung von Wirtspflanzengehölzen im Freiland in der Befallszone verboten ist. Die Befallszone entnehmen Sie bitte der Allgemeinverfügung der LfL unter Downloads, ebenso finden Sie dort die Karte der Quarantänezone.

Hotline der LfL:
Tel. 0174-7981593
E-Mail: aromia@LfL.bayern.de
Weitere Informationen
https://www.lfl.bayern.de/aromia

Maßnahmen zur Bekämpfung des Asiatischen Moschusbockkäfers (Aromia bungii):

Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft hat die Stadt Bad Aibling zur Quarantänezone erklärt. Eine Allgemeinverfügung zur Bekämpfung des Asiatischen Moschusbockkäfers wurde dabei erlassen.

Die Allgemeinverfügung richtet sich an alle Grundbesitzer bzw. Personen, die Grundstücke in Bad Aibling bewirtschaften oder auch Personen, die beruflich oder zu Erwerbszwecken mit Pflanzen oder Holz im abgegrenzten Gebiet zu tun haben, sofern diese Pflanzen oder Gehölze der Familiengattung Prunus angehören, z. B. Kirsche, Pflaume, Zwetschge, Kriecherl, Mirabelle, Aprikose, Pfirsich u. a. Diese müssen ganzjährig im Intervall von zwei Monaten auf Befallssymptome und auf geschlüpfte Käfer des Moschusbockkäfers kontrolliert werden. Gehölzschnitt der betroffenen Pflanzen muss an der Sammelstelle am Wertstoffhof in Bad Aibling kostenfrei entsorgt werden. Es gilt zu beachten, dass keinerlei Holz der Wirtsgehölze ohne Zustimmung der LfL aus der Quarantänezone heraus transportiert werden darf. In der Allgemeinverfügung sind weitere Meldepflichten und Auflagen aufgeführt, die bei Nichtbeachtung und Zuwiderhandlung zu einer Geldbuße bzw. Zwangsgeld führen.

Redaktion