Zugeordnete Organisationsbereiche
- Graberwerb
Auf dem städtischen Friedhof, Ellmosener Strasse 26 in Bad Aibling, kann grundsätzlich jeder Bürger der Stadt Bad Aibling ein Grab erwerben. Es gibt verschiedene Grabarten und Umtriebszeiten (d.h. Mindestlaufzeiten für den erworbenen Grabplatz). Beim Grabwiedererwerb ist auf Anfrage eine Ratenzahlung möglich.
Informationen über Grabarten, Laufzeiten, Gestaltungsvorschriften und Grabgebühren erhalten Sie telefonisch bei der Friedhofsverwaltung. - Errichtung und Änderung von Grabdenkmälern
Eine Grabanlage soll errichtet oder eine bestehende geändert werden. Eine Grabmalgenehmigung ist vor Ausführung der Maßnahmen zu beantragen.
Erforderlich ist eine Skizze sowie der Antrag des Steinmetzes
Gebühr: 20,- €
Informationen über Grabarten, Laufzeiten, Gestaltungsvorschriften und Grabgebühren erhalten Sie telefonisch bei der Friedhofsverwaltung.